Allgemeine Informationen

Ablesung der E-Zählerstände

Bitte E-Zählerstände bis Saisonende ablesen.

Folgendes angeben: Name, Gartennrummer, Zählerstand, Zählernummer

Meldung via

-  Foto des E-Zählers über WhatsApp an Sven Zabka,

   Tel. 01515 9161743

-  Info über diese Homepage unter

    Kontakte/Kontaktformular   

-  Zettel in den Briefkasten einwerfen oder beim Vorstand

    abgeben

 

Interessenten für den Vorstand

Zur nächsten Vorstandswahl scheiden mehrere Vorstan

dsmitglieder altershalber aus.

Gartenfreunde, die an der Gestaltung unserer Sparte im Vorstand mitwirken möchten, melden sich bitte bei Claus Simon oder über das Kontaktformular auf dieser Homepage. Eine Einarbeitung in einzelne Aufgabengebiete wird angestrebt.

 

E-Mail Adresse

Zur Planung von Arbeitseinsätzen und Vermietung des Spartenheims wurde folgende E-Mailadresse angelegt:  

     Esp-Wiesengrund@gmx.de

Die Info geht damit direkt an Michel Vietze.

 

Winterdienst

Auf dem Gelände der Gartensparte gibt es keinen Winterdienst.

 

Bauantrag und Aufstellung eines Badebeckens 

Die Formulare sind jetzt auf der Homepage abgelegt.

 

Kompostboxen

Auf die Kompostboxen gehören nur kompostierbare Abfälle und keine stärken Äste oder gar ganze Sträucher. Alles sollte auf eine Länge von maximal 50 cm klein geschnitten werden. Warum? Beim Entleeren können längere Teile nicht mit dem Greifer aufgenommen werden. Es muss manuell herausgelesen werden. Das ist eine sehr große Belastung weil es anstrengend und zeitaufwendig ist.

 

Arbeitseinsätze

- Ab sofort können zum Rasenmähen in freien Gärten Stunden geleistet werden. Es muss nicht unbedingt Samstags sein. Termine bitte mit dem Vorstand vereinbaren.

 

Ruhezeiten

Entsprechend unserer Gartenordnung sind im Zeitraum vom 01.05. bis 30.09. des Jahres im Anlagenbereich der Sparte "Wiesengrund" folgende Ruhezeiten an Wochenenden und Feiertagen einzuhalten:

 

     Sonnabend                           ab  17.00 Uhr

     Sonntag- und Feiertage        ganztägig

     Montag bis Freitag               13.00 bis 15.00 Uhr    

     Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft

 

In diesem Zeitraum sind geräuschverursachende Arbeiten z.B. Rasenmähen, Benutzung von Kettensägen usw. untersagt.

 

Feuerwerkskörper

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und in Abstimmung mit dem Ordnungsamt ist grundsätzlich in der Gartenanlage das Abbrennen von Feuerwerkskörpern inkl. Raketen und Knallkörpern verboten.

Bei Verstoß wird Anzeige erstattet.

 

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