Allgemeine Informationen

Gartenordnung und Beitrags- und Gebührenordnung 

Die  Dokumente wurden entsprechend Festlegungen in der Mitgliederversammlung vom 26.05.2023 aktualisiert.

 

Zählerstände

Bitte E-Zählerstände bis 31.10.2023 ablesen.

Folgendes angeben: Name, Gartennrummer, Zählerstand, Zählernummer

Meldung via

-  Foto des E-Zählers über WhatsApp an Sven Zabka,

   Tel. 01515 9161743

-  Info über diese Homepage unter

    Kontakte/Kontaktformular   

-  Zettel in den Briefkasten einwerfen oder beim Vorstand

    abgeben

 

E-Mail Adresse

Zur Planung von Arbeitseinsätzen und Vermietung des Spartensheims wurde folgende E-Mailadresse angelegt:  

     esp-wiesengrund@web.de

Die Info geht damit direkt an Anke Evert.

 

Kompostboxen

Auf die Kompostboxen gehören nur kompostierbare Abfälle und keine stärken Äste oder gar ganze Sträucher. Alles sollte auf eine Länge von maximal 50 cm klein geschnitten werden. Warum? Beim Entleeren können längere Teile nicht mit dem Greifer aufgenommen werden. Es muss manuell herausgelesen werden. Das ist eine sehr große Belastung weil es anstrengend und zeitaufwendig ist.

 

Arbeitseinsätze

- Ab sofort können zum Rasenmähen in freien Gärten Stunden geleistet werden. Es muss nicht unbedingt Samstags sein. Termine bitte mit dem Vorstand vereinbaren.

 

Ruhezeiten

Entsprechend unserer Gartenordnung sind im Zeitraum vom 01.05. bis 30.09. des Jahres im Anlagenbereich der Sparte "Wiesengrund" folgende Ruhezeiten an Wochenenden und Feiertagen einzuhalten:

 

     Sonnabend                           ab  16.00 Uhr

     Sonntag- und Feiertage        ganztägig

     Montag bis Freitag               13.00 bis 15.00 Uhr    

     Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft

 

In diesem Zeitraum sind geräuschverursachende Arbeiten z.B. Rasenmähen, Benutzung von Kettensägen usw. untersagt.

 

Feuerwerkskörper

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und in Abstimmung mit dem Ordnungsamt ist grundsätzlich in der Gartenanlage das Abbrennen von Feuerwerkskörpern inkl. Raketen und Knallkörpern verboten.

Bei Verstoß wird Anzeige erstattet.

 

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