Die Dokumente wurden entsprechend Festlegungen in der Mitgliederversammlung vom 26.05.2023 aktualisiert.
Bitte E-Zählerstände bis 31.10.2023 ablesen.
Folgendes angeben: Name, Gartennrummer, Zählerstand, Zählernummer
Meldung via
- Foto des E-Zählers über WhatsApp an Sven Zabka,
Tel. 01515 9161743
- Info über diese Homepage unter
Kontakte/Kontaktformular
- Zettel in den Briefkasten einwerfen oder beim Vorstand
abgeben
Die Info geht damit direkt an Anke Evert.
Auf die Kompostboxen gehören nur kompostierbare Abfälle und keine stärken Äste oder gar ganze Sträucher. Alles sollte auf eine Länge von maximal 50 cm klein geschnitten werden. Warum? Beim Entleeren können längere Teile nicht mit dem Greifer aufgenommen werden. Es muss manuell herausgelesen werden. Das ist eine sehr große Belastung weil es anstrengend und zeitaufwendig ist.
- Ab sofort können zum Rasenmähen in freien Gärten Stunden geleistet werden. Es muss nicht unbedingt Samstags sein. Termine bitte mit dem Vorstand vereinbaren.
Entsprechend unserer Gartenordnung sind im Zeitraum vom 01.05. bis 30.09. des Jahres im Anlagenbereich der Sparte "Wiesengrund" folgende Ruhezeiten an Wochenenden und Feiertagen einzuhalten:
Sonnabend ab 16.00 Uhr
Sonntag- und Feiertage ganztägig
Montag bis Freitag 13.00 bis 15.00 Uhr
Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft
In diesem Zeitraum sind geräuschverursachende Arbeiten z.B. Rasenmähen, Benutzung von Kettensägen usw. untersagt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und in Abstimmung mit dem Ordnungsamt ist grundsätzlich in der Gartenanlage das Abbrennen von Feuerwerkskörpern inkl. Raketen und Knallkörpern verboten.
Bei Verstoß wird Anzeige erstattet.